Registrationspflicht auf dem Firmenportal

Registrationspflicht auf dem Firmenportal

Sehr geehrte Partner,

Auf diesem Wege möchten wir Sie gerne auf die Registrationspflicht auf dem Firmenportal aufmerksam machen, welche die in Ungarn registrierten Wirtschaftsorganisationen betrifft.

Ab 1. Januar 2018 ist die Kommunikation zwischen Wirtschaftsorganisationen und den Behörden online, durch das sogenannte Firmenportal (auf Ungarisch: „Cégkapu“) – ähnlich zum existierenden Öffentlichen Kundenportal (auf Ungarisch: „Ügyfélkapu“) – möglich, die Wirtschaftsorganisationen können offizielle Dokumente auf elektronischer Weise empfangen und versenden, was eine effektivere Administration ermöglicht, die keiner persönlichen Anwesenheit bedarf.

Gemäß dem Gesetz Nr. CCXXII von 2015 über die allgemeine Regelung der elektronischen Administration und der Vertrauens-Dienstleistungen (nachfolgend „E-Administrationsgesetz“ genannt) ist die Registration bis Ende August 2017 durchzuführen, das Gesetz gewährleistet jedoch eine Vorbereitungsperiode bis 31 Dezember 2017, innerhalb welcher die Registrationspflicht ohne nachteilige Rechtskonsequenzen erfüllt werden kann.

Die Seite zur online Registration ist auf dem folgenden Link erreichbar:

http://cegkapu.gov.hu

Laut der Regierungsverordnung Nr. 451/2016. (XII. 19.) über die Durchführungsbestimmungen der elektronischen Administration kann die Firmenportal-Registration im Namen der Wirtschaftsorganisation durch die zur Vertretung der Wirtschaftsorganisation berechtigte, natürliche Person durchgeführt werden. Die Voraussetzung der Identifizierung der vertretungsberechtigten Person, und somit der Registration ist, dass der Vertreter über einen Zugang zum Öffentlichen Kundenportal, oder über einen neuen E-Personalausweis oder eine telefonische Identifizierung verfügen muss. Der Vertreter kann auch jegliche natürliche Person zur Vollziehung der Registration (durch eine Vollmacht, die mindestens die Kriterien einer Privaturkunde mit voller Beweiskraft erfüllt, und falls die Unterzeichnung im Ausland erfolgt, entsprechend beglaubigt wurde) bevollmächtigen, sofern die bevollmächtigte Person einen Zugang zum Öffentlichen Kundenportal hat, oder auf sonstiger Weise (siehe oben) durch den Zentralen Identifizierungsdienst identifiziert werden kann.

Falls Sie Fragen im Zusammenhang mit der Registration hätten, wenden Sie sich bitte an uns. Bei der Sicherung der rechtlichen Übereinstimmung und sonstigen juristischen Dienstleistungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung, falls gewünscht.

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